Ausbildungsinhalte

Theorie

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
  • Die theoretische Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Unterlagen für die Lizenzerteilung

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Umschulung Motorsegler

Theorie

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt und dokumentiert werden.
Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.
Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen für Inhaber einer EASA-Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • beglaubigte Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Umschulung Segelflug

Theorie

Die Theorieausbildung beschränkt sich auf eine theoretische Einweisung durch den Ausbildungsleiter in Modul II (spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Praxis

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • max. 20 h auf PPL-C / -H werden angerechnet
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer  
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung 
  • mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung) 
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

Die praktische Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.

Unterlagen zur Lizenzerteilung

  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Anmeldung zur Praxisprüfung und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen für Inhaber einer EASA-Lizenz
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Ausbildungsnachweisheft im Original
  • Kopie der gültigen PPL
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung (wenn noch nicht vorhanden)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
  • Praxis-Prüfprotokoll (nach Freigabe der Praxisprüfung durch den DULV)

Wichtig Unterlagen

Sollten weitere Formulare benötigt werden, sind diese über folgenden Link erreichbar.
http://www.dulv.de/downloads/Ausbildung